Heilkundliche Maßnahmen der Notfallsanitäter

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) stellt Kompetenz des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst in Frage und sieht für ärztliche „Selbstherrlichkeit“ und „Standesdünkel“  im Rettungsdienst keinen Raum.

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