Nachforderung des NEF durch die Rettungsleitstelle Dienstag nachts um 02:15 Uhr:
50-jährige Frau, Kreislaufbeschwerden NA-Nachforderung vom RTW wegen Transportverweigerung
Vorgeschichte:
Bei Eintreffen des NEF an einem Einfamilienhaus wird der Notarzt von der RTW-Besatzung bereits an der Haustür über die Einsatzlage informiert:
Die 50-jährige Frau wollte gegen 1:00 Uhr zur Toilette gehen und sei dabei kollabiert.
Der 15-jährige Sohn sei zu diesem Zeitpunkt noch wach gewesen und habe seine Mutter auf dem Boden liegend vorgefunden. Sie habe auf lautere Ansprache verlangsamt reagiert. Der Sohn habe dann sofort den Vater geweckt, der internistischer Facharzt sei. Bei der anschließenden vorsichtigen Remobilisierung der Patientin sei sie dann erneut kollabiert. Sie sei dann aber zeitnah wieder ansprechbar gewesen. Unmittelbar anschließend habe die Patientin dann über plötzliche Übelkeit geklagt mit nachfolgendem Erbrechen. Das Erbrochene sei nicht auffällig gewesen [Bestandteile des Abendessens (Pilz- und Gemüsemahlzeit). Nachfolgend bei der weiteren Mobilisation noch 3-malig deutliche Gangunsicherheit mit Kollaps. Zuletzt Synkope mit passager fehlender Ansprechbarkeit und wohl auch einer kurzdauernden Apnoe, so dass der Ehemann Maßnahmen der Basiswiederbelebung einleitete. Nach 6-maliger Thoraxkompression sei seine Frau wieder ansprechbar gewesen. Die in der Zwischenzeit alarmierte Rettungsleitstelle hatte aufgrund der nicht eindeutigen Angaben des Sohns am Telefon das NEF zunächst nicht mitgeschickt.
Situation vor Ort
Gegenüber der RTW-Besatzung gab die auf der Couch liegende Patientin an, dass sie keine weitergehende Untersuchung und Behandlung bräuchte und lediglich gerne schlafen würde.
Der Ehemann berichtet, dass bei seiner Frau eine arterielle Hypertonie bekannt sei und mit einem ACE-Hemmer und einem Diuretikum therapiert würde. Ansonsten seien keine weiteren Vorerkrankungen bekannt. Seine Frau wäre auch vom Fach und würde als Krankenschwester auf einer IMC arbeiten.
Erstbefund:
Die von der RTW-Besatzung für notwendig gehaltene EKG-Ableitung wird von der Patientin auch nach mehrfachen Überzeugungsversuchen des Ehemanns abgelehnt. Eine Blutdruckmessung wird allerdings von ihr zugelassen: Blutdruck bei 2-maliger Überprüfung 70/50 mmHg. SpO2: 93%. Herzfrequenz pulsoximetrisch 50-55/ min. Atemfrequenz: 12/min.
Ein Blutzuckerstix und eine dringlich empfohlene Infusionstherapie werden ebenfalls abgelehnt.
Die Patientin möchte auf keinen Fall ins Krankenhaus.
Weiterer Verlauf:
Die 50-jährige Frau gibt an, dass sie abends aufgrund von Anzeichen eines erhöhten Blutdrucks einen Betablocker (Metoprolol 100 mg) eingenommen habe.
Von einer derartigen Medikation ist dem erstaunten Ehemann nichts bekannt.
Das Abendessen habe man zu zweit eingenommen. Der Ehemann habe die Mahlzeit ohne gastrointestinale Probleme gut vertragen.
Aufgrund des oben beschriebenen bisherigen Verlaufs versuchen der Ehemann und der 15-jährige Sohn verzweifelt, die Patientin von der Notwendigkeit einer weitergehenden stationären Diagnostik und Überwachung zu überzeugen.
Die Patientin besteht darauf, zu Haus zu bleiben. Sie möchte einfach nur schlafen.
Weiteres Procedere?
Dr. Gerrit Müntefering
Arzt für Chirurgie / Unfallchirurgie / Notfallmedizin
Lessingstr. 26
47445 Moers

One thought on “Fall des Monats Juli 2026”
Weiterer Verlauf des Juli-Falls 2026:
Eine stationäre Abklärung und Überwachung der Patientin wurde – übereinstimmend mit dem fachlich kompetenten Ehemann – für unbedingt erforderlich gehalten.
Bei weiterhin hartnäckiger Verweigerungshaltung der 50-jährigen Frau wurde (nach Konsentierung des Vorgehens mit dem Ehemann) das Ordnungsamt telefonisch hinzugezogen.
Als günstige Konstellation ergab sich, dass der diensthabende Ordnungsbeamte mit der Familie privat gut bekannt war.
Durch engagierte Überzeugungsarbeit des Ordnungsbeamten, des Ehemanns und des Notarztes konnte schließlich (vor Eintreffen der im Verlauf auch mitalarmierten Polizeistreife) eine Zustimmung der Patientin zur stationären Diagnostik erreicht werden.
Nach Transporteinwilligung wurden allerdings präklinische diagnostische und therapeutische Maßnahmen (intravenöser Zugang, EKG-Diagnostik) von der Patientin weiterhin abgelehnt, so dass in der ZNA der angesteuerten Klinik mit breitem Versorgungsspektrum unverändert ein Blutdruck von 75/50 mmHg gemessen wurde.
Stationärer Verlauf:
Im stationären Rahmen wurde eine signifikante Elektrolytstörung als Folge des rezidivierenden Erbrechens und einer zusätzlich bestehenden Diarrhoe in Kombination mit der diuretischen Medikation festgestellt. Die bestehende Diarrhoe und eine seit einer Woche begonnene Diät waren bei der präklinischen Anamneseerhebung nicht mitgeteilt worden.
Es bestand eine relevante Hypoosmolalität, eine deutliche Hyponatriämie und Hypokaliämie, die als ursächlich für die Schwäche, die Schwindelsensationen und die Verwirrtheit und Desorientiertheit angesehen wurden. Es erfolgte eine titrierte Substitutionsbehandlung dieser Elektrolytentgleisung auf der IMC mit rascher Besserung der Symptomatik.
Fazit:
Unter Berücksichtigung der unklaren rezidivierenden Kollapszustände der Patientin mit relevanter Kreislaufdepression und Synkope war eine stationäre Klärung und Überwachung zweifelsohne indiziert. Die Einwilligungsfähigkeit der medizinisch gebildeten Patientin war in dieser Situation erkennbar nicht gegeben.
Selbst wenn als Luxus-Equipment ein transportables BGA-Gerät im NEF mitgeführt worden wäre, wäre diese klärende Untersuchung von der Patientin, die auch den BZ-Stix und die Anlage des i.v. Zugangs verweigert hatte, wohl abgelehnt worden.
Im Fall der fortgesetzten Ablehnung der Krankenhausüberwachung auch nach Einwirken des Ordnungsbeamten wäre eine moderate Handanlage durch die Polizei wohl nicht zu vermeiden gewesen.
Relevante Elektrolytstörungen treten – wie auch in unserem Fall – oft mit unspezifischer Symptomatik in Erscheinung und benötigen in den allermeisten Fällen eine Behandlung und Überwachung im stationären Rahmen.
Dr. Gerrit Müntefering
Arzt für Chirurgie / Unfallchirurgie / Notfallmedizin
Lessingstr. 26
47445 Moers