Arbeitsgemeinschaft Notärzte in Nordrhein-Westfalen

Nachforderung des NEF durch die Rettungsleitstelle Dienstag nachts um 02:15 Uhr:

50-jährige Frau, Kreislaufbeschwerden NA-Nachforderung vom RTW wegen Transportverweigerung

 

Vorgeschichte:

Bei  Eintreffen des NEF an einem Einfamilienhaus wird der Notarzt von der RTW-Besatzung bereits an der Haustür über die Einsatzlage informiert:

Die 50-jährige Frau wollte gegen 1:00 Uhr zur Toilette gehen und sei dabei kollabiert.

Der 15-jährige Sohn sei zu diesem Zeitpunkt noch wach gewesen und habe seine Mutter auf dem Boden liegend vorgefunden. Sie habe auf lautere Ansprache verlangsamt reagiert. Der Sohn habe dann sofort den Vater geweckt, der internistischer Facharzt sei. Bei der anschließenden vorsichtigen Remobilisierung der Patientin sei sie dann erneut kollabiert. Sie sei dann aber zeitnah wieder ansprechbar gewesen. Unmittelbar anschließend habe die Patientin dann über plötzliche Übelkeit geklagt mit nachfolgendem Erbrechen. Das Erbrochene sei nicht auffällig gewesen [Bestandteile des Abendessens (Pilz- und Gemüsemahlzeit). Nachfolgend bei der weiteren Mobilisation noch 3-malig deutliche Gangunsicherheit mit Kollaps. Zuletzt Synkope mit passager fehlender Ansprechbarkeit und wohl auch einer kurzdauernden Apnoe, so dass der Ehemann Maßnahmen der Basiswiederbelebung einleitete. Nach 6-maliger Thoraxkompression sei seine Frau wieder ansprechbar gewesen. Die in der Zwischenzeit alarmierte Rettungsleitstelle hatte aufgrund der nicht eindeutigen Angaben des Sohns am Telefon das NEF zunächst nicht mitgeschickt.

 

Situation vor Ort

Gegenüber der RTW-Besatzung gab die auf der Couch liegende Patientin an, dass sie keine weitergehende Untersuchung und Behandlung bräuchte und lediglich gerne schlafen würde.

Der Ehemann berichtet, dass bei seiner Frau eine arterielle Hypertonie bekannt sei und mit einem ACE-Hemmer und einem Diuretikum therapiert würde. Ansonsten seien keine weiteren Vorerkrankungen bekannt. Seine Frau wäre auch vom Fach und würde als Krankenschwester auf einer IMC arbeiten.

 

Erstbefund:

Die von der RTW-Besatzung für notwendig gehaltene EKG-Ableitung wird von der Patientin auch nach mehrfachen Überzeugungsversuchen des Ehemanns abgelehnt. Eine Blutdruckmessung wird allerdings von ihr zugelassen: Blutdruck bei 2-maliger Überprüfung 70/50 mmHg. SpO2: 93%. Herzfrequenz pulsoximetrisch 50-55/ min. Atemfrequenz: 12/min.

Ein Blutzuckerstix und eine dringlich empfohlene Infusionstherapie werden ebenfalls abgelehnt.

Die Patientin möchte auf keinen Fall ins Krankenhaus.

 

Weiterer Verlauf:

Die 50-jährige Frau gibt an, dass sie abends aufgrund von Anzeichen eines erhöhten Blutdrucks einen Betablocker (Metoprolol 100 mg) eingenommen habe.

Von einer derartigen Medikation ist dem erstaunten Ehemann nichts bekannt.

Das Abendessen habe man zu zweit eingenommen. Der Ehemann habe die Mahlzeit ohne gastrointestinale Probleme gut vertragen.

 

Aufgrund des oben beschriebenen bisherigen Verlaufs versuchen der Ehemann und der 15-jährige Sohn verzweifelt, die Patientin von der Notwendigkeit einer weitergehenden stationären Diagnostik und Überwachung zu überzeugen.

 

Die Patientin besteht darauf, zu Haus zu bleiben. Sie möchte einfach nur schlafen.

 

 

Weiteres Procedere?

 

 

Dr. Gerrit Müntefering
Arzt für Chirurgie / Unfallchirurgie / Notfallmedizin
Lessingstr. 26
47445 Moers

 

 

 

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