Präsidium schließt DGINA aus der DIVI aus (Pressemeldung der DIVI)

04. Dez. 2013 ►

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) fordert eine zweijährige Zusatzweiterbildung “Interdisziplinäre Notaufnahme“ als Voraussetzung für die eigenverantwortliche Tätigkeit in der interdisziplinären Notaufnahme (INA) eines Krankenhauses. Nach Ansicht der DIVI kann diese Weiterbildungs-maßnahme nur Fachärzten der Inneren Medizin, der Chirurgie, der Anästhesiologie, der Pädiatrie und der Neurologie/Neurochirurgie offen stehen – also Fachärzten aus großen Fachgebieten mit mindestens fünfjähriger Weiterbildung, die u.a. auch die fachbezogene Notfallbehandlung beinhaltet. Die DIVI vertritt den Standpunkt, dass die komplexe Versorgung von Patienten einer INA ohne eine vorherige Weiterbildung in einer der oben genannten Fachgebiete nicht mit der gebotenen Qualität erfolgen kann.

Die Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA) hat sich mit der öffentlichen Forderung für einen eigenen Facharzt für Notfallmedizin und damit gegen ein wichtiges satzungsgemäßes Ziel der DIVI ausgesprochen: Die Ausbildung zum Facharzt für Notfallmedizin orientiert sich eher an der Breite als an der Tiefe des Wissens.

Dies sieht die DIVI anders. Sie hält es weiterhin für wichtig, dass von vornherein genügend medizinisches Detailwissen in der INA vorhanden ist. Der von der DIVI vorgelegte Vorschlag erfolgte im Konsens mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften der genannten Gebiete, die zusammen ca. 60.000 Ärzte repräsentieren, und steht somit auf einer breiten Basis. Der DIVI war es dabei wichtig, die Attraktivität der Spezialisierung für die Tätigkeit in der interdisziplinären Notaufnahme zu erhöhen und gleichzeitig die Qualität der Versorgung zu verbessern.

Basierend auf den praktischen Erfahrungen ihrer Mitglieder sieht es die DIVI weiter als notwendig an, dass die INA von einem Arzt geleitet wird, der als Facharzt in einem der großen medizinischen Fachgebiete und darüber hinaus durch die Zusatzweiterbildung “Interdisziplinäre Notaufnahme“ für die Behandlung der Patienten in der Notaufnahme qualifiziert ist und nicht zuletzt dadurch die Kooperation der jeweils für die Behandlung notwendigen Fachgebiete organisieren kann.

Der Inhalt des Vorschlags der DGINA für die Zusatzweiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ lässt die DIVI allerdings zuversichtlich davon ausgehen, dass es in einer sachbezogenen interdisziplinären Diskussion gelingen wird, die neue Weiterbildungsordnung so zu konsentieren und zu gestalten, dass Patienten, die die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen, weiterhin mit hoher Qualität und fachlicher Kompetenz versorgt werden.

4.12.2013 (Nach einer Pressemeldung der DIVI)

 

Dr. Andreas Bohn, stv. Vorsitzender AGNNW