Alarmierungsmeldung am Dienstag 22:30 Uhr:
65-jährige Frau mit akuter Wesensveränderung und Unruhe
Situation vor Ort und Anamnese:
Bei Eintreffen des NEF und RTW alarmiert wird das Rettungsteam vom Ehemann der Patientin empfangen und ins Schlafzimmer geführt.
Dort sitzt eine 65-jährige, leicht adipöse Frau im Nachthemd auf dem Bett. Die Patientin zeigt krampfartige Bewegungen der Extremitäten und Finger. Gefragt nach ihren aktuellen Beschwerden kann die Frau nicht adäquat und verständlich kommunizieren. Es ist eine situative Desorientierung feststellbar. An der Haut der Extremitäten und im Gesicht erkennbare gerötete Flecken (hektische Flecken) bei ansonsten trockenem und warmem Integument. Laut Ehemann seien diese Symptome vor etwa einer Stunde aufgetreten. Gefragt zu Vorerkrankungen seiner Frau berichtet der Ehemann, dass bei seiner Frau eine Depression bekannt sei, die aber mit Antidepressiva (Citalopram, Fluvoxamin) gut eingestellt werden konnte. Ansonsten keine Vorerkrankungen. Keine weitere Medikation. Keine Allergien bekannt.
Da die depressive Symptomatik im Verlauf der letzten Monate subjektiv regredient gewesen sei, habe seine Frau bei psychischen Wohlbefunden die Antidepressiva vor ca. 3 Wochen ohne Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt abgesetzt. In den letzten Tagen fühlte sie sich allerdings wieder schlechter. Problematisch sei nun gewesen, dass eine lang geplante Familienfeier kurz bevorstand, die auf keinen Fall abgesagt werden sollte.
Die Tabletteneinnahme erfolgte bisher immer durch die Patientin in Eigenregie.
Die 65-jährige Frau kann weiterhin nicht adäquat antworten.
Der Ehemann kennt den Aufbewahrungsort der Medikamente und kann die Medikamentenbox auf Anfrage holen: Nach Sichtung der dort befindlichen Medikamente teilt der Ehemann mit, dass die vor 3 Wochen neu gelieferten Tablettenschachteln kurzfristig geöffnet worden sein müssen. Sowohl in der Citalopram-Schachtel (10 mg) als auch beim Fluvoxamin (100 mg) fehlen 4 Tabletten
Es ergeben sich somit Hinweise, dass die Patientin die antidepressive Medikation im hier nachvollziehbaren Umfang in Eigenregie innerhalb kurzer Zeit wieder eingenommen hat, um durch rasche Aufdosierung ihren Zustand kurzfristig vor der Familienfeier stabilisieren zu können.
Erstbefund:
Pupillen mittelweit, lichtreagibel, RR 153/95 mmHg, HF: 95/ min, Atemfrequenz 20/min, Sauerstoffsättigung 100%.
EKG-Ableitung: Sinusrhythmus ohne sonstige Auffälligkeiten
Pupillen mittelweit, lichtreagibel.
Fortbestehende krampfartige Bewegungen der Extremitäten und Finger.
Zur weiteren Abklärung wird eine stationäre Diagnostik in der nahegelegenen Klinik mit neurologischer und psychiatrischer Abteilung empfohlen. Die Frau zeigt diesbezüglich jedoch ein eindeutiges Abwehrverhalten, kann sich aber nicht sinnvoll artikulieren.
Welche Ursache kommt in Betracht?
Welches Krankheitsbild zeigt die Patientin?
Welche Behandlung wäre sinnvoll?
Dr. med. univ. Richard Adler
Facharzt für Anaesthesie
Sürther Hauptstr. 214
50999 Köln
Dr.Richard.Adler@web.de

2 thoughts on “Fall des Monats März 2026”
Aufgrund gut zusammenpassender Klinik und Anamnese, inklusive „fehlender“ Tabletten, liegt der Verdacht auf ein Serotonin-Syndrom nahe (Hunterkriterien positiv: Spontankloni + SSRI-Einnahme).
Die Kombination zweier SSRI ist grundsätzlich zu hinterfragen, in der geschilderten Situation mit zu unterstellender Überdosierung beider Substanzen ist hier mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ursache der Symptomatik gefunden.
Aufgrund akuter Intoxikation mit vegetativer und neuromuskulärer Dysregulation ist die Zielklinik zunächst internistisch und mit Überwachungsmöglichkeit (IMC falls regional verfügbar) zu wählen. Aktuell ist die Patientin „vital stabil“, allerdings ist der zeitliche Ablauf unbekannt und nicht sicher eruierbar, eine Verschlechterung und weitere vegetative Entgleisung erscheint möglich, ein erhöhter personeller Aufwand ist aufgrund der psychischen Situation in jedem Fall erforderlich.
Die Behandlung erfolgt präklinisch rein symptomatisch-supportiv (ggf. Benzodiazepine, aber tendenziell zurückhaltend), innerklinisch ggf. (off-label) durch Antagonisierung z.B. mit Cyproheptadin.
Bezüglich des „Abwehrverhaltens“ folgende Erwägungen: es muss eine durch die Intoxikation bedingte Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten im Sinne eines Delirs angenommen werden, eine Therapieverweigerung ist nicht ohne Weiteres zu akzeptieren. Wahrscheinlich wird es möglich sein, auch der Patientin die Notwendigkeit einer stationären Überwachung und Therapie vernünftig zu vermitteln. Sie scheint den Schilderungen zufolge grundsätzlich kontaktierbar und zumindest begrenzt verständig, sodass sich Zwangsmaßnahmen hoffentlich vermeiden lassen; im Zweifel könnte bei akuter Bewusstseinsstörung das Ehegattennotvertretungsrecht zur Anwendung kommen und auch ein rechtfertigender Notstand begründet werden.
Die geschilderte Anamnese und insbesondere die konkrete Dosierung von je vier Tabletten bei offensichtlichem Zugang zu höheren Dosierungen sprechen deutlich gegen eine suizidale Absicht, eine weitergehende Exploration sollte nach Stabilisierung und Wiederaufklaren der Patientin aber nicht ausbleiben.
Guten Tag,
die Symptomatik in Verbindung mit der Anamnese lässt mich an ein Serotonin Syndrom denken. Sowohl Citalopram wie auch Fluvoxamin sind SSRI (Selektive Serotonin Reuptake Inhibitoren). Für Citalopram wird laut Fachinformation eine Tagesdosis von 40mg und für Fluvoxamin von 300mg jedoch verteilt auf mehrere Einzeldosen angegeben. Komplettierend würde ich noch den Blutzucker und eine Temperatur erheben. Theoretisch bestünde noch die Möglichkeit den Reflexstatus zu erheben – sofern jemals jemand ein Reflexhammer im RTW/NEF gesehen hat… eine Hyperreflexie wäre zu erwarten.
Weiteres Procedere:
– BZ, Temperatur, PVK, ggf. Fiebersenkung je nach Temperatur (wobei das Fieber beim Serotonin Syndrom nicht auf medikamentöse Senkung ansprechen würde, daher bedürfte es vermutlich externer Kühlung (Infusionen, Kühlpacks etc.), Voranmeldung mit Verdachtsdiagnose, ICU Kapazität vorab abfragen
– Gefahr der Krampfanfälle antizipieren und dementsprechend ggf. Benzodiazepine bereithalten bzw. bei Muskelrigidität bereits verabreichen
– auf mich wirkt die Patientin nur bedingt einwilligungs/aufklärungsfähig, so dass dies für mich unter Geschäftsführung ohne Auftrag fallen würde.