Nicht nur Arbeitgeber werden in der Pflicht gesehen: „Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst müssen vor dem Hintergrund ihrer tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme die Versorgungsabläufe und ihre eigenen Fähigkeiten (Übermüdung) hinterfragen, um nicht die Gefahr eines Übernahmeverschuldens zu realisieren.“ zum Artikel