Beschlüsse der Kammerversammlung der ÄKNO zum Telenotarzt und zur Qualifikation von Leitstellendisponenten

26. November 2018

Die Kammerversammlung Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 24.11.2018 zwei Beschlüsse mit rettungsdienstlicher Relevanz gefasst.

Zum Thema „Telenotarzt“:

Geplante landesweite Implementierung eines „Telenotarztsystems“

Die Kammerversammlung begrüßt die Entwicklung telemedizinischer Unterstützungssysteme im Rettungsdienst. Solche Systeme können nur als eine Ergänzung der bereits bestehenden Notarztstandorte eingeführt werden. Die telemedizinische Einsatzbegleitung des nicht-ärztlichen Personals bei Einsätzen ohne Notarztindikation kann zu einer Qualitätssteigerung im Rettungsdienst führen.

Auch nach der Einrichtung eines telemedizinischen Unterstützungssystems muss die jederzeitige und kurzfristige Präsenz des Notarztes am Einsatzort zur Behandlung von Notfallpatienten landesweit gewährleistet sein.

Eine Reduktion von Notarztstandorten darf durch eine Implementierung eines „Telenotarztsystems“ nicht erfolgen.

 

Zum Thema Leitstellenqualifikation:

Qualifikation von Leitstellendisponenten

Die Disponenten der Leitstellen im Rettungsdienst haben eine zentrale Rolle bei der Alarmierung des geeigneten Einsatzmittels (KTW, RTW, Notarzt).

Daher ist neben einer strukturierten und standardisierten Notrufabfrage für die Disponenten die höchste Qualifikation (vormals Rettungsassistent – jetzt Notfallsanitäter) für das nicht-ärztliche Personal zu fordern.

Nachzulesen unter https://www.aekno.de/page.asp?pageID=10215