BPR und SAA bereit zur Umsetzung

22. Februar 2018 ►

Der Landesverband der ÄLRD in NRW hat den Auftrag, Standardisierten Arbeitsanweisungen (SAA) für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zu entwickeln und fortzuschreiben. Aufgrund des hohen Aufwandes haben sich zwischenzeitlich 4 Landesverbände der ÄLRD (Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Sachsen-Anhalt und Sachsen) zusammengeschlossen, um die SAA gemeinsam zu entwickeln und anzupassen. In NRW werden diese SAA seit 2016 mittels Erlass des Gesundheitsministeriums (MAGS) in Kraft gesetzt. Am 22.2.2018 wurden die aktuellen SAA und Behandlungspfade versandt und stehen somit zur sofortigen Umsetzung (Schulung, Übung, Leistungskontrolle, etc.) zur Verfügung. Ziel ist es allerdings, die Überarbeitung und Abstimmung so zu terminieren, dass sie bereits am Ende des Jahres abgestimmt vorliegen. Fragen und Anregungen können auf der Homepage des Landesverbandes unter dem Reiter „SAA“ eingebracht werden. Spätestens in der darauffolgenden Überarbeitung werden diese dann berücksichtigt.