Bundessozialgericht: Notarzttätigkeit nicht freiberuflich

31. August 2016 ►

Im Falle einer Klage in Mecklenburg-Vorpommern hat das Bundessozialgericht in Kassel nun entschieden, dass es sich bei der notarzttätigkeit um eine abhängige Beschäftigung und nicht um Freiberuflichkeit handelt. Der NDR berichtet:

http://bit.ly/2bRsoCe