In der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sind in der Kategorie mit höchster Impfpriorität – neben den hochgefährdeten sehr alten und pflegebedürftigen Patienten und ihren Pflegekräften – auch Personengruppen aufgeführt, “die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind”. Dazu gehören ausdrücklich auch die Mitarbeiter im Rettungsdienst, gemeinsam mit Beschäftigten auf Intensivstationen, in Notaufnahmen , in der Palliativversorgung und in Impfzentren. weiterlesen