Neues Rettungsdienst Gesetz NRW

18. März 2015 ►

NRW hat ein "Zweites Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetzes NRW"

Der Landtag hat heute Nachmittag um 16:00 Uhr das "Zweite Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetzes NRW" beschlossen. Es enthält auch Regelungen zur Besetzung von Rettungsdienst-Fahrzeugen mit Notfallsanitätern (Übergangsfrist bis zum 31.12.2026) und zur Verankerung der Stellung des ÄLRD.
Die AGNNW hatte sich im Vorfeld aktiv in den Gestaltungsprozeß eingebracht und Stellungnahmen an den Gesetzgeber gesendet.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/home.jsp

HINWEIS: In einer früheren Version dieses Beitrags war irrtümlich eine Frist bis zum 31.12.2023 genannt. Dies war falsch. Wir bitten um Entschuldigung.