Begegnung mit Ebola-Virus im Rettungsdienst

29. November 2014 ►

Eine Lage für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Die Experten auf dem zweitägigen Sonderforum von BBK und RKI in Bad Neuenahr mit 300 Teilnehmern aus allen Bereichen von Öffentlicher Gesundheitsverwaltung und Gefahrenabwehr waren sich Anfang November einig: Die Aussicht, im Rettungsdienst und in der Notaufnahme unvermittelt einem Fall von Ebola-Virus-Infektion zu begegnen, ist sehr gering, jedoch nicht ausgeschlossen.

Ausreisekontrollen auf den Flughäfen der westafrikanischen Endemieregionen verhindern die Ausreise einer größeren Anzahl von Ebola-Virus-Infizierten, und nur jeder 100ste Flugreisende aus Westafrika hat Deutschland zum Reiseziel. Allerdings ist in den nächsten Monaten mit Reiserückkehreren und rückreisenden freiwilligen medizinischen Helfern zu rechnen, die Symptome bieten könnten, die zu einer Ebola-Virus-Erkrankung passen. Auch bei einem durch Inkubationszeit, Reise- und Kontaktanamnese begründeten Verdachtsfall ist ein sicherer Schutz – hier besteht ebenfalls Einigkeit – für die Mitarbeiter in Rettungsdienst und Krankenhaus möglich. Voraussetzung ist die sorgfältige und umfassende Vorbereitung auf lokaler Ebene, welche derzeit durch Alarmpläne und Arbeitsanweisungen sowie vor allem durch praktische Übungen im Umgang mit der empfohlenen komplexen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) voran gebracht wird.

Der Rettungsdienst kann völlig unvermittelt auf einen Ebola-Virus-Verdachtsfall treffen, etwa in einer Wohnung oder im öffentlichen Raum, oder er kann durch telefonische Erkenntnisse der Leitstelle vorgewarnt sein. Je nach Situation ergeben sich unterschiedliche Vorbereitungszeiten für den Einsatz der PSA.

Auch jedes Krankenhaus der Regelversorgung kann mit einem Verdachtsfall konfrontiert sein. Die Annahme, hier seien lediglich die ausgewiesenen Sonderisolierstationen zuständig, ist trügerisch. Ausdrücklich werden vom RKI zwei Szenarien genannt: Auch bei einem begründeten Verdachtsfall, der eigentlich unverzüglich in einer Sonderisolierstation behandelt werden soll, darf die Behandlung in einem Regelkrankenhaus (unter den Bedingungen eines vorläufigen Isolierbereichs) nicht verzögert werden, wenn das Krankheitsbild es erfordert. Und zum zweiten kann es sogenannte unklare Verdachtsfälle (z.B. positive Reiseanamnese, aber fraglicher direkter Kontakt) geben, die isoliert, aber nicht zwingend in eine Sonderisolierstation verlegt werden müssen. Sie verbleiben unter Isolationsbedingungen bis zum endgültigen Ausschluss der Infektion durch Virusnachweis-Verfahren in Speziallaboren, was frühestens 48 Stunden nach Symtombeginn definitiv möglich ist. Gleichzeitig müssen Differenzialdiagnosen – in erster Linie Malaria – ausgeschlossen oder behandelt werden. Die Vorbereitung auf eine solche Situation durch räumliche und personelle Planungen ist unerlässlich, um die eingesetzten Mitarbeiter effektiv zu schützen.

Ein grundlegender Unterschied im Vorgehen des Rettungsdienstes und auch des Krankenhauses muss betont werden: In dem Moment eines begründeten Verdachtsfalls ist obligatorisch das Gesundheitsamt zu verständigen. Der Amtsarzt entscheidet über alle weiteren Maßnahmen wie Kontaktaufnahme zu Kompetenz- und Behandlungszentren, Transportziel, Erfassung von Kontaktpersonen. Es handelt sich nun nicht mehr um eine individuelle Einsatzlage, in welcher der Notarzt Entscheidungen treffen muss, sondern um eine Lage des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Überwachung und Behandlung des Patienten müssen jedoch weiterhin vom Rettungsdienst gewährleistet werden.

Ausführliche Informationen zur Ebola-Virus-Infektion, darunter auch Videos zum Umgang mit der komplexen PSA und Hinweise zur schwierigen Differenzialdiagnose Malaria, finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts www.rki.de und des Forschungsprojekts „Außergewöhnliche biologische Gefahren“ www.abig.rki.de . Einfacher zu finden sind instruktive PSA-Videos unter www.youtube.com unter dem Suchwort „Infektionsschutzset“.

Autor: Peter Gretenkort