BAND-Statement zur notärztlichen Fortbildungspflicht

Kontinuierliche notfallmedizinische Fortbildungen für Notärztinnen und Notärzte

BAND-Statement zur notärztlichen Fortbildungspflicht

Berlin, im April 2022

Notärztinnen und Notärzten kommt in der Behandlung der prähospitalen Notfallpatienten eine entscheidende Rolle zu, indem sie lebensrettende Maßnahmen an der Einsatzstelle vornehmen und die Weichen für die weitere klinische Versorgung stellen. Dabei sind oftmals weder der Erwerb noch der Erhalt der erforderlichen Kompetenzen allein in der notärztlichen Routine möglich. Kontinuierliche, sowohl theoretische als auch praktische Fortbildung zu notfallmedizinisch relevanten Themen ist daher unerlässlich und der Schlüssel für die bestmögliche Versorgung der Notfallpatienten.

Bisher ist eine Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte in den meisten Landesrettungsdienstgesetzen zwar grundsätzlich aber eher allgemein formuliert. Meist genügt es, die für Fachärzte allgemein erforderlichen, jährlichen 50 Fortbildungspunkte, auch ohne notfallmedizinischen Bezug, zu erwerben.

Mit dem Ziel, die notärztlich-notfallmedizinischen Kompetenzen zu erhalten, zu schärfen und weiter- zuentwickeln, hält es die BAND e.V. für zwingend erforderlich, die Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte zu konkretisieren. Jährlich sollten mindestens 10 Fortbildungspunkte durch notfall- medizinisch relevante Themen abgedeckt werden. Kernkompetenzen wie bspw. leitliniengerechte Reanimation, Versorgung pädiatrischer Notfälle und Atemwegssicherung sollten regelmäßig nach- gewiesen werden. Die erforderlichen Themen sollten analog der Weiterbildung durch die Landesärztekammern festgelegt, anerkannte Veranstaltungen wie Kurse, Weiterbildungs- veranstaltungen und Kongresse entsprechend als notärztliche Fortbildung ausgewiesen und zertifiziert werden. Für nichtärztliches Rettungsfachpersonal ist eine solche Fortbildungspflicht schon seit vielen Jahren vorgeschrieben und etabliert.

Die Umsetzung der Fortbildungspflicht sollte neben den eingesetzten Notärztinnen und Notärzten selbst auch in der Zuständigkeit der für den Notarztdienst Verantwortlichen – Rettungsdienstträger und kooperierende Krankenhäuser – ermöglicht werden. Die in einem Rettungsdienstbereich konkret erforderlichen Fortbildungen für Notärztinnen und Notärzte sollten als Teil der Dienstaufgabe zu erbringen sein und die entstehenden Kosten überall dort, wo es noch nicht der Fall ist, als Kosten des Rettungsdienstes anerkannt und durch den Kosten- und Leistungsnachweis refinanziert werden.

Konkret:

  • Die Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte muss in den Landesrettungsdienst- gesetzen konkretisiert werden.
  • Es sollten mindestens 10 Fortbildungspunkte pro Jahr zu notfallmedizinischen Themen erbracht werden.
  • Die Landesärztekammern sollten bei der Zertifizierung die Eignung als notärztliche Fortbildung ausweisen.
  • Die erforderliche Fortbildung sollte Teil der Dienstaufgabe sein und die Kosten als Kosten des Rettungsdienstes anerkannt werden.Über die BAND e.V.Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. ist die Dachorganisation der 12 deutschen Notarztarbeitsgemeinschaften. Satzungsgemäß wahrt sie die überregionalen Interessen aller Mitgliedsarbeitsgemeinschaften als deren einheitliche berufspolitische Vertretung in der Notfallmedizin, koordiniert die Aktivitäten der Mitgliedsarbeitsgemeinschaften, wirkt auf eine kontinuierliche Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung und eine bundesweit einheitliche Qualifikation der

Notärzte hin und leistet die zentrale Öffentlichkeitsarbeit in der Notfallmedizin für alle Mitgliedsarbeitsgemeinschaften. Insgesamt vertritt sie so die Interessen der rund 12.000 Notärztinnen und Notärzten, die Mitglieder in den Arbeitsgemeinschaften sind.

Die BAND ist seit den 1980er Jahren gemeinsam mit Bundes- und Landesärztekammern und den Ministerien der Bundesländer maßgeblich mitbeteiligt an der Ausprägung der Grundelemente unseres heutigen Notarzt- und Rettungswesens, insbesondere bei der Erarbeitung der Konzepte zu Aufgaben und Ausbildung von Rettungsassistenten, Notärzten, Leitenden Notärzten sowie Ärztlichen Leitern des Rettungsdienstes.