Fall des Monats August 2021

Alarmierungsmeldung Samstag früh um 6:30 Uhr

78-jähriger Mann, nicht ansprechbar, ohne Atmung, Der Leitstellen-Disponent versucht, die Anruferin zur Reanimation anzuleiten, die aufgeregte Anruferin kann das mitgeteilte Vorgehen aber nicht umsetzen.

 

Situation vor Ort:

Einfamilienhaus in einer Kleinstadt. Eine Frau (Anruferin) öffnet die Tür und führt das Rettungsteam in die Wohnung. Der Notarzt findet den 78-jährigen Mann regungslos in Seitenlage auf dem Velourteppich des Badezimmers . Der Mann ist bei sehr warmem Wetter nur mit der Unterhose bekleidet, diese wurde im Rahmen des durchgeführten Toilettengangs heruntergezogen.

Bei der Inspektion der Rückenpartie zeigen sich sichere Totenflecke und beim Versuch des Durchbewegens des oben liegenden Arms auch eine bereits beginnende Extremitätenstarre. Von den Notfallsanitätern des Rettungsteams wird ein Nulllinien-EKG abgeleitet. Die Ehefrau wird vom Versterben ihres Manns informiert.

Anschließend  Todesfeststellung durch den Notarzt.

Befragt zur Vorgeschichte berichtet die Ehefrau, dass ihr Mann bis vor sieben Jahren noch völlig gesund gewesen sei. Vor sieben Jahren habe er dann eine Myokarditis erlitten.

Nachfolgend musste er aufgrund einer festgestellten Herzinsuffizienz ein Digitalis-Präparat einnehmen. Aufgrund von rezidivierenden Herzrhythmusstörungen sei  vor 5 Jahren eine orale Antikoagulation mit Marcumar eingeleitet worden..

Aktuell sei bei ihrem Mann seit ungefähr zwei Wochen wiederholt eine Kurzluftigkeit eingetreten, woraufhin vor 8 Tagen der Hausarzt (Allgemeinmediziner)  aufgesucht worden sei. Der Hausarzt habe ein EKG abgeleitet. Hierbei sei (unverändert zum Vorbefund) ein leicht unregelmäßiger Herzrhythmus erkennbar gewesen.

Der 78-jährige Mann habe daraufhin vom Hausarzt eine Überweisung zum Kardiologen bekommen. Der kardiologische Praxisbesuch hätte in der kommenden Woche stattfinden sollen.

 

Aktuelle Vorgeschichte :

Auch am Vorabend habe ihr Mann kurzzeitig über Atembeschwerden geklagt.

Er sei dann früh zu Bett gegangen.

Der Nachtverlauf sei dann – nach Angaben der Ehefrau –  unauffällig gewesen.

Um 06:20 Uhr habe sie ihren Mann dann im Bad liegend gefunden.

 

Von der Rettungsleitstelle kann die Telefonnummer des Hausarztes, der in der Nähe wohnt, ermittelt werden. Um mittlerweile 7:00 Uhr wird der Versuch der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt unternommen, allerdings ohne Erfolg (erwartungsgemäß meldet sich der Anrufbeantworter der Praxis).

Die Ehefrau wird darüber informiert, dass man die Todesart als „ungeklärt“ angeben müsste und daher eine Unterrichtung der Polizeibehörde erforderlich sei.

Bei der notärztlichen Leichenschau  ist  aufgrund der Seitenlage des 78-jährigen Manns eine sorgfältige Inspektion und Untersuchung des Verstorbenen möglich. Auch die Körperöffnungen sind für die Leichenschau ausreichend sicher inspizierbar.

 

Nach der abgeschlossenen gründlichen Leichenschau kann die Todesbescheinigung NRW vom Notarzt ausgefüllt werden.

Anschließend meldet sich der Notarzt bei der Leitstelle wieder einsatzbereit.

 

Die Beamten der Kriminalpolizei treffen nun am Einsatzort ein und werden vom Notarzt kurz zur Vorgeschichte des 78-jährigen Mannes und zur Auffindesituation informiert.

Auch die Telefonnummer des nicht weit entfernt wohnenden Hausarztes werden den Beamten mitgeteilt . Einer der Rettungsdienstmitarbeiter kann sogar eine kurze Wegbeschreibung zur Hausarztpraxis liefern.

Zwei Tage später wird der Notarzt dann von einem in dieser Ortschaft wohnenden Rettungsdienstmitarbeiter darüber informiert, dass der Hausarzt des Verstorbenen letztendlich doch noch durch die Kriminalbeamten zuhause erreicht worden sei.

Interessehalber erfolgt nun eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Ehefrau des Verstorbenen und anschließend eine kurze Stippvisite in der Wohnung des Verstorbenen.

Die Ehefrau berichtet, dass der Hausarzt um ca. 8:00 Uhr in ihre Wohnung gekommen sei. Er habe dann wohl nochmals den Toten kurz inspiziert und dann noch einmal ein ähnliches Dokument ausgefüllt.

Das vom Notarzt erstellte Dokument hätten die Beamten an sich genommen.

Die Kriminalpolizei habe sich anschließend rasch verabschiedet und die Beamten hätten sie auf Möglichkeit hingewiesen, dass nun ein Bestatter beauftragt werden könne.

Die Ehefrau ist aufgrund dieser nun vorhandenen Vielzahl von Dokumenten verunsichert.

 

Kommentare zu diesem Vorgang  ?

 

 

Dr. Gerrit Müntefering

Arzt für Chirurgie/Unfallchirurgie/Notfallmedizin

Lessingstraße 26

47445 Moers

3 thoughts on “Fall des Monats August 2021

  1. Danke Herr Müntefering für diesen komplexen und vielschichtigen Fall

    1 Die Rettungsdienstliche Seite:
    Alamierung, vermeintliche Reanimation, Eintreffen bei dem „Pat“, der erste sichere Todeszeichen aufweist, Livores und Rigor, Konsequenz: die Person ist verstorben.
    Ergebnis:
    a) der Notarzt übernimmt die Leichenschau- was er nicht muss- und erstellt eine amtliche Todesbescheinigung NRW und!
    i) erstellt eigenwirtschaftlich eine Liquidation gem GOÄ, die den Ermittlungsbehörden- unklare Todesursache- mit den obigen Dokument übergeben wird
    ii) arbeitet in Vertretung seines Arbeitgeber, der die Liquidation übermittelt an die Hinterbliebenen
    b) es wird eine nicht amtliche Todesbescheinigung über den Verstorbenen ohne Leichenschau den Ermittlungsbehörden übergeben
    Beide Lösungen sind statthaft und möglich, und damit wird der Fall zum Problem, da es in NRW keine flächendeckende Lösung gibt, an den sich alle NÄ richten könnten. Eine Antwort habe ich in den 35 Jahren aktiven NA daseins nicht finden können, andere Bundesländer sind da offensichtlich weiter. Wir haben aktuell in der Ortschaft meiner Tätigkeit genau dieses Problem der unisono Weisung im Falle der verstorbenen Person. Herzlichen Dank an den Juristendschungel!
    ( siehe Bestattungsgesetz NRW, Rettungsdienstgesetz NRW, Berufsordnung der Ärzte NRW )
    Wahrscheinlich bedarf es zu vieler Gespräche mit zu vielen Parteien, als das wir in nächster Zeit einer alle Seiten- und jetzt mal in vorderster Front die Belange der NÄ betreffende – fassbare Lösung sehen werden.
    2. Die strafrechtliche Komponente:
    Es wird allen Ernstes der niedergelassene Kollege herangezogen, zu einer 2. Fassung geführt, so das sich wahrhaftig die Ermittlungsbehörden zurückziehen, da ja scheinbar nun eine natürliche Todesursache bescheinigt wird, Das erste Dokument wird von Beamten einbehalten- ich hoffe, der NA hat den letzten Durchschlag seines Dokumentes- und die Hinterbliebene sitzt auf einem Konvolut an Zetteln unterschiedlicher Bedeutung
    Hui- was ein Chaos, aber leider nicht weit hergeholt, ich will es nicht weiter spinnen, es wird zu bitter.
    Ja, es gibt viele Gedanken zu Ihrem Fall, ich konnte hier nur Stichpunkte nennen, aber es ist weiter hochexplosiv.

  2. Vielen Dank an den Kollegen Claussen für seine umfassende Darstellung des NRW-Besonderheit bei der notärztlichen Todesbescheinigung, die in anderen Bundesländern möglicherweise bereits besser gelöst worden ist. Er hat die möglichen Vorgehensoptionen sehr anschaulich beschrieben.

    Zum weiteren Verlauf des August-Falls 2021:

    Nach der Stippvisite bei der Ehefrau des Verstorbenen erfolgt die sofortige Kontaktaufnahme des Notarztes mit der zuständigen Kriminalpolizei-Dienststelle.
    Vom zuständigen Beamten wird die vom Notarzt mitgeteilte Fallschilderung der Ehefrau (also die Ausstellung eines zweiten anderslautenden Totenscheins durch den Hausarzt) ausdrücklich verneint.
    Im aktuellen Fall seien die vom Hausarzt ausgefüllten Dokumente (zum Zeitpunkt seiner Anwesenheit in der Wohnung des Verstorbenen) wohl von der Ehefrau fehlgedeutet worden.

    Die Vermutung der Ehefrau, dass vom Hausarzt Änderungen am vom Notarzt erstellten ersten Totenschein gemacht worden waren, sei vermutlich aufgrund der Menge an Formularen auf dem Wohnzimmertisch entstanden
    Die involvierten Beamten hätten die Aussagen des Hausarztes zur Vorgeschichte aufgenommen (mit umfassender Auflistung der bisherigen Behandlungsdiagnosen) und hätten den Fall dann der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorlegt. Vom Staatsanwalt seien daraufhin keine weiteren Ermittlungen mehr für notwendig gehalten worden.
    Auch sei der mit der Kriminalpolizei kooperierende Bestatter involviert gewesen, bis der Leichnam von der Staatsanwaltschaft freigegeben worden ist.

    Vom Kriminalbeamten wird angeboten, dass das Originaldokument bei Interesse nochmals eingesehen werden könne. Dieses Angebot des Kriminalbeamten wird vom Notarzt auch angenommen mit Bestätigung der Aussage.

    Dr. Gerrit Müntefering
    Arzt für Chirurgie/Unfallchirurgie/Notfallmedizin
    Lessingstraße 26
    47445 Moers

  3. Danke für die Auflösung; eine nachträgliche Veränderung des Todesbescheinigung würde den Strafbestand einer Urkundenfälschung erfüllen.
    Allerdings ist bei der Leichenschau (die idealerweise nach Feststellung des Todes wenn in Status 1 erfolgen sollte) in diesem Fall der Status „ungeklärt“ angekreuzt worden.
    „Finden die Ärztinnen und Ärzte an den Verstorbenen Anhaltspunkte für einen Tod durch Selbsttötung, Unfall oder Einwirkung Dritter (nicht natürlichen Tod) oder deuten sonstige Umstände darauf hin, so brechen sie die Leichenschau ab, unterrichten unverzüglich die Polizeibehörde“ (BestG NRW §9 Abs. 5). Der Status „ungeklärt“ umfasst genau die „sonstigen Umstände“. Somit ist die Leichenschau abzubrechen und die Polizei zu unterrichten.

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