28. Mai 2015 ►
Baden-Würtemberg plant derzeit eine Änderung der gesetzlichen Hilfsfristen: 18 statt bisher 15 Minuten soll die Frist demnächst betragen.
Die Welt berichtet über die Hilfsfristen in bundesweiten Vergleich:
http://bit.ly/1eqBi7o
Auch unsere Schwester AG in Baden Würtemberg, die AGSWN hat sich hierzu positioniert: http://bit.ly/1cWKNdE