AGNNW fordert die Einführung der „Zusatzbezeichnung Notfallmedizin“

3. Juli 2015 ►

AGNNW fordert die Einführung der „Zusatzbezeichnung Notfallmedizin“ in den Kammerbereichen als Mindest-Qualifikation für die notärztliche Tätigkeit

Unter der Überschrift "Es ist Zeit für eine hochwertigere Qualifizierung von Notärzten in NRW!" wendet sich die AGNNW an die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, die gemeinsam die ärztliche Selbstverwaltung für Nordrhein-Westfalen darstellen. Die Forderung im Wortlaut:

Derzeit können Ärztinnen und Ärzte zum Erwerb der Qualifikation zum Notarzt somit sowohl nach 18monatiger Weiterbildung prüfungsfrei die Fachkunde Rettungsdienst erwerben als auch nach 30monatiger Weiterbildung und einer Prüfung die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin.

Die beiden Qualifikationen unterscheiden sich erheblich: Nicht nur wird bei der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin eine deutlich umfassendere klinische ärztliche Tätigkeit gefordert, auch das Einsatzpraktikum ist größer, der geforderte Weiterbildungskatalog umfassender. Durch den Abschluss mit einer Prüfung erreicht die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin überdies eine größere Verbindlichkeit als die nur nach Aktenlage erteilte Fachkunde.

Das zum Erwerb der Zusatzbezeichnung zu absolvierende Einsatzpraktikum im Notarztdienst ist bei der Zusatzbezeichnung umfassender (mindestens 50 statt mindestens 10 Einsätze mit lebensrettenden Maßnahmen) und erweitert die klinische Erfahrung um Aspekte der prähospitalen Versorgung. Die AGNNW vertritt gemeinsam mit anderen Länder-Notarzt-Arbeitsgemeinschaften die Überzeugung, dass ermöglicht werden soll, einen Teil des Praktikums in einem durch die jeweiligen Kammern vorgegebenen Rahmen in Simulations-Szenarien zu erbringen.

Für die Betreuung der Ärztinnen und Ärzte im Einsatzpraktikum sind Ärztliche Leiter Rettungsdienst mit Weiterbildungsbefugnissen auszustatten.
Ein Bestandschutz für bereits erteilte Fachkundenachweise Rettungsdienst ermöglicht es erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, ihre notärztliche Tätigkeit problemlos fortzusetzen.

Die AGNNW fordert die nordrhein-westfälischen Ärztekammern auf, die Erteilung der Fachkunde Rettungsdienst zu beenden und die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin zur Standardqualifikation für den Notarztdienst zu erheben.

• Die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen Lippe gehören zu den letzten Kammern in Deutschland, die die Fachkunde Rettungsdienst noch erteilen. Die überwiegende Zahl der Kammern hat die Fachkunde Rettungsdienst zu Gunsten der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin abgeschafft.
• Für die Qualifikation der Notärztinnen und Notärzte in NRW, die zumeist Assistenzärztinnen und -ärzte sind, ist ein höheres klinisches Ausbildungsniveau zu fordern: Mindestens 30 statt mindestens 18 Monate klinische Tätigkeit bis zum Erwerb der Notarzt-Qualifikation erweitern die Erfahrung der Ärztinnen und Ärzte vor dem Beginn der Notarzttätigkeit.
• Mit der deutschlandweiten Einführung des medizinischen Fachberufes „Notfallsanitäter“ zum 1.1.2014 erfährt das nicht-ärztliche Personal einen deutlichen Qualifikationsschub. Dem besser ausgebildeten Assistenzpersonal im Rettungsdienst muss eine Notärztin / ein Notarzt zur Seite gestellt werden, die / der in der Lage ist, das Personal fachgerecht einzusetzen und die medizinische Versorgung zu leiten.

Der Vorstand der AGNNW