Alarmierungsmeldung Montag 08:00 Uhr:
Leblose männliche Person
Situation vor Ort:
Das NEF trifft 10 Minuten nach Alarmierung und 3 Minuten später als der RTW an einem Einfamilienhaus in einem Vorort der Kleinstadt ein. Der Notarzt wird von der RTW-Besatzung über den Exitus letalis eines in der Keller-Sauna liegenden 69-jährigen Manns informiert.
Angaben der Ehefrau (Anruferin):
Die älteren Eheleute haben getrennte Schlafzimmer und seit einiger Zeit auch keine gemeinsamen abendlichen Aktivitäten mehr. Der Mann hatte am Abend angekündigt, noch einen Saunagang im Keller machen zu wollen. Die Ehefrau sei dann schon zu Bett gegangen und habe ruhig durchgeschlafen. Am Morgen habe sie dann ihren Mann leblos auf der Saunabank liegend vorgefunden. Die Saunatür sei geschlossen gewesen, aber war problemlos zu öffnen. Die Sauna habe sich bei korrekter Sicherungsfunktion wohl ordnungsgemäß nach 3 Stunden abgeschaltet.
Die Innentemperatur in der Saunakabine sei zum Zeitpunkt der Auffindesituation nicht erhöht gewesen.
Bei Sichtung der Saunakabine wird der 69-jährige Mann auf der Seite liegend vorgefunden. Im Bereich der aufliegenden Körperpartien sind Totenflecken erkennbar. Eine Leichenstarre ist im Finger-Hand-Bereich und im nicht aufliegenden Arm- und Beinbereich festzustellen. Die Pupillen sind allerdings nicht weit, sondern eng bis mittelweit ohne Seitendifferenz.
Aus dem unteren Mundwinkel ist eine dunkelbraune bis schwarze Sekretlache erkennbar. Dieses dunkelbraune bis schwarze Sekret zeigt sich auch im Bereich beider Nasenlöcher. Eine größere Sekretmenge ist allerdings nicht ausgetreten.
Die weitere Inspektion des Stamms und der Extremitäten und Integuments ergibt keine Auffälligkeiten. Allerdings wird ein CGM-Sensor an der Oberamaussenseite gefunden. Diese CGM-Systeme (Continous Glucose Monitoring) messen bekannterweise fortlaufend den Gewebszucker im Interstitium. Ein kombiniert anzuwendendes Smartphone oder CGM-Lesegerät ist im Saunabereich nicht zu finden.
Körpertemperatur 32 °.
Die beiden nachfolgend demonstrierten Fotos sind nachgestellt.

Das CGM-Lesegerät ist auch im übrigen Kellerbereich nicht auffindbar. Die Ehefrau kann allerdings Hinweise zum Aufbewahrungsort geben. Gefragt zu den Vorerkrankungen ihres Manns legt die Ehefrau eine aktuelle Medikationsliste vor. Die Ehefrau berichtet über einen insulinpflichtigen Diabetes mellitus, der mit Metformin, Semaglutid, Forxiga und einem langwirksamen morgendlich gegebenen Insulin-Analogon eingestellt ist. Außerdem bestände ein Morbus Parkinson, der mit Pramipexol (Dopamin-Antagonist) eigentlich zufriedenstellend eingestellt war. Bei paroxysmalem Vorhofflimmern mit nur sporadischen Attacken ist eine DOAK-Medikation mit Apixaban eingeleitet worden und die bekannte „Pill in the pocket“-Medikation mit Flecainid.
Das CGM-Lesegerät wird in der ersten Etage des Hauses im Schlafzimmer des Ehemanns gefunden. Die geschätzte direkte Distanz von Sensor und Lesegerät durch 2 Etagendecken (mit Eisen-Armierungsmatten) beträgt ca. 6 -7 Meter.
Das CGM-Lesegerät zeigt um 24 Uhr einen BZ-Wert von 160 mg/dl an um dann anschließend kontinuierlich bist auf einen BZ-Wert von unter 50 mg/ dl abzufallen. Das in der ersten Etage befindliche CGM-Lesegerät hätte (bei vom Hersteller zugesicherter Reichweite des Lesegeräts von bis 10 Metern in freier Umgebung) zumindest einen Signalverlust-Alarm auslösen müssen. Dieser Alarm wird ausgelöst, wenn diese Funktion eingeschaltet ist und die Verbindung für mehr als 20 Minuten unterbrochen ist.

Die bei unklarer Todesursache hinzugezogene Kriminalpolizei sieht auch nach detaillierter Schilderung des Verlaufs keinen weitergehenden Klärungsbedarf und keine Notwendigkeit für eine Obduktion.
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Dr. med. Gerrit Müntefering
Arzt für Chirurgie / Unfallchirurgie
Lessingstraße 26
47445 Moers

2 thoughts on “Fall des Monats Dezember 2025”
Ich finde eine Beurteilung sehr schwierig.
Ich arbeite in Niedersachsen, hier gibt es neun Punkte für eine Meldepflicht. In Frage kommen könnten davon hier:
1. Anhaltspunkte für Tod durch Selbsttötung, Unfall oder ein Einwirken Dritter; 3. Anhaltspunkte für einen Tod aufgrund einer außergewöhnlichen Entwicklung im Verlauf der Behandlung; 5. ungeklärte Todesuersache (plötzlicher unerklärlicher Tod)
Diese Meldung geht von uns an die Polizei. In der Regel wird eine entsprechende Einsatzstelle nach Übergabe an die Schutzpolizei vom Rettungsdienst verlassen, da das Eintreffen der Kriminalpolizei/Tatortgruppe v.a. im ländlichen Raum oft lange dauert. Über weitergehende Ermittlungen und eine Obduktion wird erst im Verlauf durch die Staatsanwaltschaft entschieden. Daher ergibt sich eine Diskussion mit der Kriminalpolizei im rettungsdienstlichen Alltag eher nicht.
Ich würde sagen, formal ist mit der Meldung an die Polizei unsere Pflicht erfüllt. Das weitere Vorgehen ist dann nicht mehr (not-)ärztliche Entscheidung sondern Entscheidung der Polizei.
Auf dem Totenschein gebe ich persönlich in solchen Fällen an, dass ich keine Aussage zur Todesursache und auch nicht zu vorangegangenen Ursachen und Grundleiden treffen kann.
Auflösung zum Fall des Monats Dezember 2025:
Katrin hat sicher recht, wenn sie sagt, dass formal mit der Meldung an die Polizei unsere Pflicht erfüllt ist und dass das weitere Vorgehen dann nicht mehr (not-)ärztliche Entscheidung, sondern Entscheidung der Polizei ist. Aussagen zu vorangegangenen Grundleiden konnten im aktuellen Fall eingeschränkt gemäß den Angaben der Ehefrau gemacht werden.
Die Problempunkte beim aktuellen Fall liegen m.E. bei dem nicht ausgelösten oder nicht wahrgenommenen Signalverlust-Alarms des CGM-Systems. Ein weiterer Problempunkt ist die Nicht-Befolgung der vom Hersteller genannten Warnhinweise über mögliche Alarmstörung des CGM-Systems bei zu hohen Temperaturen (Sauna etc.). Wenn der Alarm bei einem CGM-System fehlt, liegt es meist an nicht-aktivierten Alarmen, zu großer Entfernung zum Smartphone oder Lesegerät (über 10m), deaktiviertem Bluetooth, zu hohen Temperaturen (Sauna) oder technischen Problemen des Sensors. Die Problematik der möglichen Alarmstörung bei hohen Temperaturen müsste – aufgrund der bereits länger erfolgten Nutzungsdauer dieses CGM-Systems – den Eheleuten doch bekannt gewesen sein.
Wenn der Sensor länger als 20 Minuten keine Glukosewerte an das Lesegerät senden kann, müsste dann aber ein deutlich vernehmbarer Alarm „bei Signalverlust“ ausgelöst werden. Das Lesegerät befand sich auf der gleichen Etage wie das Schlafzimmer der Ehefrau.
In der Vergangenheit hatten auch Software-Updates von Smartphones immer wieder zu Problemen mit CGM-Systemen geführt. Die Hersteller von Diabetestechnik rieten deshalb generell dazu, die Funktion “automatisches Update des Betriebssystems” zu deaktivieren, wenn das Smartphone zusammen mit einem CGM-System und/oder einer Insulinpumpe verwendet würde.
Auch der nachweisbare dunkle, hämatin-ähnliche Sekretfluss aus dem Mund wäre abklärungsbedürftig gewesen bei fehlender Ulkus-Anamnese, aber bekannter DOAK-Dauermedikation.
Die Kriminalpolizei konnte auch im aktuellen Fall vor Ort nicht zur weiteren Abklärung per Obduktion und technischer Geräteprüfung überzeugt werden.
Ein daraufhin konsultierter Diabetologe hatte ebenfalls abklärungsbedürftige Ungereimtheiten gesehen.
Dennoch blieb es wohl bei der Entscheidung der Kriminalbeamten.
Dr. med. Gerrit Müntefering
Arzt für Chirurgie / Unfallchirurgie
Lessingstraße 26
47445 Moers