BAND-Statement zur Digitalisierung in der Notfallmedizin
Leben retten durch Nutzung vorhandener Informationen – die elektronische Patientenakte muss schon an der Einsatzstelle für Notärzt:innen und Rettungsfachpersonal nutzbar sein BAND-Statement zur Digitalisierung in der Notfallmedizin
Die BAND e.V. begrüßt den Vorstoß des Bundesgesundheitsministeriums, die elektronische Patientenakte verpflichtend zu nutzen. Gerade in Notfallsituationen, bei denen Patient:innen nicht selbst in der Lage sind, über ihre Vorerkrankungen und Medikation Auskünfte zu geben, kann ein
schneller Informationsgewinn für Notärzt:innen und Rettungsfachpersonal Leben retten. Dafür ist es jedoch nicht nur erforderlich, dass die verfügbaren Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden, sie müssen auch an der Einsatzstelle abrufbar sein. Derzeit verfügt
allerdings ein Großteil der Rettungsdienste über keine Möglichkeiten, die Daten der eGK auszulesen.
Es fehlen nicht nur die erforderlichen Geräte, sondern auch die verfahrenstechnischen Möglichkeiten, die Karten auszulesen, da dieser Prozess nur mit einem Heilberufeausweis möglich ist. Notfallsanitäter:innen, die bei einer Vielzahl der Einsätze als einzige Rettungskräfte am Patienten
sind, können derzeit keinen elektronischen Heilberufeausweis erhalten. Ihnen bleibt der Zugriff damit versagt. Neben der Verfügbarkeit der elektronischen Heilberufeausweise muss auch eine einheitliche Regelung zu deren Finanzierung getroffen werden. Es kann nicht sein, dass das eingesetzte Personal
die laufenden Kosten dafür selbst tragen muss. Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen ist insgesamt noch unzureichend. Gerade in der
Notfallversorgung werden Daten auf unterschiedliche Weise erfasst, können jedoch oftmals nicht digital an die Weiterbehandelnden weitergegeben werden. Prähospital erfasste Daten müssen den Kliniken medienbruchfrei übertragen werden. Hier sind zwingend Verbesserungen herbeizuführen,
damit Rettungskräfte nicht in unangemessenem Umfang Zeit für deren Dokumentation aufwenden müssen. Dazu gehören:
– Einheitliche, herstellerübergreifende und im unmittelbaren Rettungseinsatz barrierefreie Übertragung aller im jeweiligen Einsatz in den Medizingeräten gemessenen Daten in die digitale Dokumentation des Rettungsdienstes (auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg)
– Einheitliche, herstellerunabhängige Schnittstellen für eine medienbruchfreie Übertragung der rettungsdienstlichen Daten an das jeweilige KIS-System des Krankenhauses
– Einheitliche Gestaltung und systemübergreifender Zugang zu Behandlungskapazitätennachweisen und digitalen Anmeldesystemen der Krankenhäuser über Kreis- oder Landesgrenzen hinweg.
Die Gesundheitspolitik in Bund und Ländern muss sich nach Meinung der BAND e.V. für diese Verbesserungen einsetzen, um eine lückenlose und unverzügliche Datenweitergabe zwischen den an der Notfallversorgung Beteiligten zu realisieren. Die elektronische Dokumentation ist nicht nur für
die unmittelbare medizinische Versorgung, sondern auch für die Qualitätssicherung und die stetige Verbesserung der Notfallversorgung essentiell.
Über die BAND e.V.
Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. ist die Dachorganisation der 12 deutschen
Notarztarbeitsgemeinschaften. Satzungsgemäß wahrt sie die überregionalen Interessen aller Mitgliedsarbeitsgemeinschaften als deren
einheitliche berufspolitische Vertretung in der Notfallmedizin, koordiniert die Aktivitäten der Mitgliedsarbeitsgemeinschaften, wirkt auf eine
kontinuierliche Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung und eine bundesweit einheitliche Qualifikation der
Notärzte hin und leistet die zentrale Öffentlichkeitsarbeit in der Notfallmedizin für alle Mitgliedsarbeitsgemeinschaften. Insgesamt vertritt sie
so die Interessen der über 12.000 Notärztinnen und Notärzten, die Mitglieder in den Arbeitsgemeinschaften sind. Weitere Informationen
erhalten Sie im Internet unter www.band-online.de.