Arbeitsgemeinschaft Notärzte in Nordrhein-Westfalen

Einführung einer bundesweiten Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte und kammerübergreifende Anerkennung ent-sprechend zertifizierter Fortbildungen

BAND-Statement an die Bundesärztekammer
Bereits im April 2022 hat sich die BAND für die Einführung einer bundesweiten Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte ausgesprochen. Dies halten wir für geboten, da die prähospitale Notfallmedizin einerseits ein breites Feld abdeckt, in dem die Kolleginnen und Kollegen unter sehr anspruchsvollen Bedingungen ärztlich auf sich allein gestellt handeln müssen und andererseits derjenige Bereich der Medizin als Ganzes ist, in dem die ärztliche Mitwirkung so sehr in Frage gestellt wird, wie in keinem anderen.
Notärztinnen und Notärzte müssen daher durch kontinuierliche, am besten interprofessionelle notfallmedizinische Fortbildung ihre im Rettungsdienst erforderlichen Skills und Prozeduren auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik halten. Da dies insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung oftmals nur dann geht, wenn es übergeordnet gefordert ist, brauchen wir diese besonders definierte Fortbildungspflicht. Die Haltung der Regierungskommission zum Notarztwesen in deren 9. Stellungnahme betont diese Notwendigkeit noch einmal besonders.
Erfreulicherweise haben inzwischen einige Kammerbereiche bzw. Landesrettungsdienstgesetze und andere für den Notarztdienst geltende Regelungen diese Fortbildungspflicht übernommen und zumindest in Bezug auf ihren Umfang definiert. So sind in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Thüringen und Schleswig-Holstein 10 Fortbildungspunkte pro Jahr erforderlich. Leider sind die Rahmenbedingungen für die Anerkennung der jeweils geeigneten Veranstaltungen nicht deutlich und vor allem nicht einheitlich geregelt und eine Anerkennung geeigneter Fortbildungen außerhalb der genannten Länder obliegt der Einzelfallentscheidung der jeweiligen Ärztlichen Leitung Rettungsdienst. Dies ist aus Sicht der BAND nicht förderlich und muss überarbeitet werden.
Wir schlagen daher vor, seitens der Bundesärztekammer eine Empfehlung für die Einführung einer bundesweiten Fortbildungspflicht im Umfang von 10 Fortbildungspunkten pro Jahr auszusprechen.
Als geeignet sollten dabei alle Veranstaltungen eingestuft werden, die
Themen aus dem Musterkursbuch Notfallmedizin der Bundesärztekammer behandeln,
online oder in Präsenz mit der Möglichkeit zur Interaktion mit den Referierenden erfolgen,
am besten einen interprofessionellen Ansatz also eine gemeinsame Durchführung mit dem Rettungsfachpersonal verfolgen und,
sofern sie als Teil eines medizinischen Fachkongresses durchgeführt werden, die vom Teilnehmenden individuell besuchten geeigneten Veranstaltungsanteile nach Art und Umfang gesondert ausweisen.

Dabei sollten die Kammern, so wie es ja auch bei den meisten anderen Fortbildungsveranstaltungen Usus ist, jeweils in einem anderen Kammerbereich erfolgte Zertifizierungen übernehmen.
Damit Ärztliche Leitungen Rettungsdienst lokal bedeutende Themen vor Ort gesondert veranstalten und zur Teilnahme daran auffordern können, sollten sie über die Zertifizierung seitens der Ärztekammern hinaus vor allem über die Finanzierung der Teilnahme und der erforderlichen Arbeitszeit Steuerungsinstrumente in die Hand bekommen.


Berlin, 24.11.2023