{"id":4642,"date":"2020-04-14T12:52:32","date_gmt":"2020-04-14T10:52:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.agnnw.de\/?p=4642"},"modified":"2020-04-14T12:55:06","modified_gmt":"2020-04-14T10:55:06","slug":"stellungnahme-des-grc-zur-wiederbelebung-von-covid-patienten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.agnnw.de\/?p=4642","title":{"rendered":"Stellungnahme des GRC zur Wiederbelebung von COVID-Patienten"},"content":{"rendered":"<p>Stellungnahme des Deutschen Rates f\u00fcr<br \/>\nWiederbelebung \/ German Resuscitation Council (GRC)<br \/>\nzur Durchf\u00fchrung von Wiederbelebungsma\u00dfnahmen<br \/>\nim Umfeld der COVID-19-Pandemie<\/p>\n<p>Die COVID-19-Pandemie hat in den vergangenen Wochen zu erheblichen Ver\u00e4nderungen in allen Lebensbereichen gef\u00fchrt. Besonders betroffen ist hierbei das gesamte Gesundheitswesen, welches sich sehr schnell an die akut ver\u00e4nderten Anforderungen anpassen musste.<br \/>\nUngeachtet der Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie ist es jedoch wichtig, die hochwertige medizinische Versorgung der Bev\u00f6lkerung in allen Bereichen aufrechtzuerhalten. Beispiele hierf\u00fcr sind die Versorgung von Tumorerkrankungen, Traumafolgen oder Herz-Kreislauferkrankungen, die jeweils einer raschen Diagnostik und Therapie bed\u00fcrfen.<br \/>\nDas Umfeld der kardiopulmonalen Reanimation ist in diesem Zusammenhang besonders herausfordernd: Einerseits erfordert der akute Herz-Kreislaufstillstand mit den BLS- bzw. ALS-Ma\u00dfnahmen eine unmittelbar zu beginnende Therapiema\u00dfnahme, gleichzeitig muss jedoch ein maximaler Schutz der hilfeleistenden Laien oder des medizinischen Fachpersonals in der gegebenen COVID-19-Situation sichergestellt werden. Der Vorstand des GRC hat diese Fragen daher ausf\u00fchrlich diskutiert und empfiehlt in Anlehnung an die detaillierte aktuelle Stellungnahme des International Liaison Committee on Resuscitation (ILCOR) (siehe unter https:\/\/costr.ilcor.org\/document\/covid-19-infection-risk-to-rescuers-from-patients-in-cardiac-arrest) folgendes Vorgehen bei kardiopulmonaler Reanimation:<br \/>\n\u2022 Bei der Durchf\u00fchrung einer kardiopulmonalen Reanimation k\u00f6nnen Aerosole entstehen, die \u00fcber die Atemwege des Betroffenen freigesetzt werden und den Helfer gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. Infizierte Aerosole k\u00f6nnen auch bei der Atemkontrolle freigesetzt werden. Daher soll sich diese auf das \u00dcberstrecken des Nackens mit Anheben des Kinns und die Beobachtung etwaiger Brustkorbbewegungen beschr\u00e4nken. Im Gegensatz zu den bisherigen Lehraussagen soll sich der Helfer derzeit nicht dem Gesicht des Betroffenen n\u00e4hern, um ggf. Atemger\u00e4usche zu h\u00f6ren oder einen Luftzug zu sp\u00fcren. Wenn keine Brustkorbbewegungen erkennbar sind, ist davon auszugehen, dass der Betroffene nicht atmet.<br \/>\n\u2022 Fehlt die Reaktion auf Ansprache bzw. Ber\u00fchrung und ist keine Atembewegung sichtbar (PR\u00dcFEN) ist sofort der Rettungsdienst zu alarmieren (RUFEN) und unverz\u00fcglich mit der Herzdruckmassage bzw. der kardiopulmonalen Reanimation zu beginnen (DR\u00dcCKEN). Die Wiederbelebungsma\u00dfnahmen durch Laien und Ersthelfer sollen sich bei unbekannten<br \/>\nHilfsbed\u00fcrftigen auf die Herzdruckmassage und den Einsatz von \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) beschr\u00e4nken. Auf die Atemspende soll in diesen F\u00e4llen verzichtet werden. Das Gesicht des Betroffenen kann zus\u00e4tzlich durch ein Tuch oder Kleidungsst\u00fcck bedeckt werden. U.a. bei Personen aus dem h\u00e4uslichen Umfeld (z.B. Familienmitglieder) ist durch das bestehende enge Zusammenleben von einer geringeren Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen als bei Unbekannten im \u00f6ffentlichen Raum. Die Durchf\u00fchrung einer Atemspende soll daher immer auch situationsbezogen abgewogen werden.<br \/>\n\u2022 Bei Kindern, die wiederbelebt werden m\u00fcssen, spielt die Durchf\u00fchrung der Atemspende eine besondere Rolle, insbesondere wenn dem Atem-Kreislauf-Stillstand eine respiratorische Ursache zugrunde liegt. Die Entscheidung zur Durchf\u00fchrung einer Atemspende sollte im Bewusstsein des potentiellen Infektionsrisikos, das auch von asymptomatischen oder gering symptomatischen Kindern ausgeht, getroffen werden.<br \/>\n\u2022 Medizinisches Fachpersonal soll sich durch geeignete pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung entsprechend der nationalen und lokalen Vorgaben sch\u00fctzen, wenn Ma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt werden, bei denen Aerosole entstehen k\u00f6nnen.<br \/>\n\u2022 Medizinisches Fachpersonal soll im Sinne einer Nutzen-Risiko Abw\u00e4gung die Durchf\u00fchrung von Defibrillationen erw\u00e4gen, bevor ggf. Aerosol generierende T\u00e4tigkeiten durchgef\u00fchrt werden, die durch das Anlegen einer geeigneten Schutzausr\u00fcstung m\u00f6glicherweise verz\u00f6gert werden k\u00f6nnten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stellungnahme des Deutschen Rates f\u00fcr Wiederbelebung \/ German Resuscitation Council (GRC) zur Durchf\u00fchrung von Wiederbelebungsma\u00dfnahmen im Umfeld der COVID-19-Pandemie Die COVID-19-Pandemie hat in den vergangenen Wochen zu erheblichen Ver\u00e4nderungen in allen Lebensbereichen gef\u00fchrt. Besonders betroffen ist hierbei das gesamte Gesundheitswesen, welches sich sehr schnell an die akut ver\u00e4nderten Anforderungen anpassen musste. 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