{"id":3346,"date":"2017-09-02T18:37:25","date_gmt":"2017-09-02T16:37:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.agnnw.de\/?p=3346"},"modified":"2021-01-01T12:07:08","modified_gmt":"2021-01-01T11:07:08","slug":"fall-des-monats-september-2017","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.agnnw.de\/?p=3346","title":{"rendered":"Fall des Monats September 2017"},"content":{"rendered":"<p><strong>Notfallmeldung am Freitag um 23:00 Uhr:<\/strong><br \/>\n\tNicht ansprechbare Person<\/p>\n<p>\t<strong>Eintreffsituation:&nbsp;<\/strong><br \/>\n\tNEF und RTW treffen nach 5 Minuten kurz nacheinander an der angegebenen Adresse (2-st&ouml;ckiges Wohnhaus) ein. &Uuml;berraschenderweise ist die Polizei auch bereits vor Ort. (Grund des Polizei-Einsatzes war ein Anruf wegen Ruhest&ouml;rung betreffend diese Wohnung). Die Ruhest&ouml;rung war jedoch zum Eintreffzeitpunkt der Polizeistreife bereits beendet. Stattdessen werden die Beamten von einem in der Wohnung anwesenden erheblich alkoholisierten Mann aufgeregt ins Wohnzimmer gef&uuml;hrt. Der Mann teilte den Beamten mit, dass sein Freund beim Trinken des (angeblich) vierten K&ouml;lsch-Glases pl&ouml;tzlich nach Luft geschnappt h&auml;tte und &bdquo;ohnm&auml;chtig&quot; geworden sei. Die anwesende Polizeibeamtin berichtet zur Situation vor Ort, dass sie den zweiten in der Wohnung anwesenden &bdquo;Ruhest&ouml;rer&ldquo; auf dem R&uuml;cken liegend vorgefunden habe. Bei einer orientierenden Erstuntersuchung durch die Beamten sei der regungslos liegende Mann auch bei heftigerem R&uuml;tteln an den Schultern nicht erweckbar gewesen. Au&szlig;erdem sei auch eine Atemt&auml;tigkeit festzustellen gewesen. Sie h&auml;tten den Mann daraufhin sofort in die stabile Seitenlage gebracht.<\/p>\n<p>Daraufhin Frage des Notarztes, warum die Beamten denn nicht mit Wiederbelebungsma&szlig;nahmen begonnen h&auml;tten. Die Antwort der Beamtin auf diese Frage l&auml;sst sich erahnen und soll nicht weiter diskutiert werden (Das genannte Vorgehen wurde aber im Rahmen der Einsatznachbesprechung nochmals sehr deutlich kommentiert).<\/p>\n<p>Im Wohnzimmer der Parterrewohnung findet das Rettungsteam einen m&auml;nnlichen Patienten mittleren Alters vor, der regungslos in einer nicht ganz korrekt hergestellten stabilen Seitenlage auf dem Boden liegt.<br \/>\n\t<strong>Erstbefund und Erstma&szlig;nahmen:<\/strong>&nbsp;<br \/>\n\tZeitgleich zur Befragung hat ein Rettungsassistent den reaktionslosen Patienten auf den R&uuml;cken gedreht. Nach Freimachen der Atemwege ist keine Atemt&auml;tigkeit feststellbar. Auch ohne Atemt&auml;tigkeit ist allerdings ein erheblicher Foetor alkoholicus wahrzunehmen. Der Patient ist leicht zyanotisch.<\/p>\n<p>Daraufhin sofortiger Beginn mit der kardiopulmonalen Reanimation. Die Elektroden der EKG-Defi-Einheit lassen sich auf dem schwei&szlig;nassen, stark behaarten Thorax nur unter Schwierigkeiten fixieren. Die Intubationsutensilien werden vorbereitet. &Uuml;ber die Elektroden lassen sich allerdings regelrecht geformte schmale Kammerkomplexe in einer Frequenz 105 \/ Min. ableiten. Bei der ersten Ventilation &uuml;ber Beatmungsbeutel wird ein massiv erh&ouml;hter Widerstand sp&uuml;rbar, daraufhin nochmalige Optimierung der Kopfposition. Nach dem ersten Zyklus der Herzdruckmassage ist der Beatmungswiderstand dann aber sp&uuml;rbar geringer. Der Check des Karotispulses ergibt schwach tastbare Pulsationen. Pulsoxymetrie SaO2: 84 %. RR: 80\/50 mmHg. Durch weitere Reklination des Kopfes l&auml;sst sich noch eine geringf&uuml;gige Verbesserung bringen. SaO2 nun bei 87 %. Die Inspektion der Mundh&ouml;hle nach eventuellen Fremdk&ouml;rpern ist negativ.<\/p>\n<p>Vorschl&auml;ge zum weiteren Procedere?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dr. Gerrit M&uuml;ntefering<br \/>\n\tChirurgie \/ Unfallchirurgie \/ Notfallmedizin<br \/>\n\tLessingstr. 26<br \/>\n\t47445 Moers<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Notfallmeldung am Freitag um 23:00 Uhr: Nicht ansprechbare Person Eintreffsituation:&nbsp; NEF und RTW treffen nach 5 Minuten kurz nacheinander an der angegebenen Adresse (2-st&ouml;ckiges Wohnhaus) ein. &Uuml;berraschenderweise ist die Polizei auch bereits vor Ort. (Grund des Polizei-Einsatzes war ein Anruf wegen Ruhest&ouml;rung betreffend diese Wohnung). Die Ruhest&ouml;rung war jedoch zum Eintreffzeitpunkt der Polizeistreife bereits beendet. 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