Mitglieder
Ordentliche Mitglieder können approbierte Ärzte, außerordentliche Mitglieder Nicht-Ärzte und juristische Personen sowie Rettungsassistenten und Rettungssanitäter werden, die das Rettungswesen fördern und die Ziele der AGNNW unterstützen wollen.
Aufgaben
Berufspolitisch engagiert und gewichtig, mit aktuell 2014 Mitglieder, ist die AGNNW kompetente Informationsquelle bei notarztrelevanten Gesetzesänderungen. Als regelmäßiger Gesprächspartner des Ministeriums bietet der Verein fachliche Beratung und Mitsprache im Erlass- und Gesetzgebungsverfahren.
Die AGNNW versteht sich zudem als Ansprechpartner für Notarzt-Probleme in NRW. Unsere Regionalbeauftragten, angesiedelt auf RP-Ebene stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Qualitätsmanagement & Fortbildung
Fortbildungsbeauftragte für jeden Kammerbereich und die Arbeitskreise "Qualitätsmanagement" und "INFO" stellen die Fortbildungen und die Qualität im Wirkungsbereich sicher. Hierzu gehören auch die Wissensvermittlung zum neuesten Stand der Notfallmedizin durch die im Mitgliedsbeitrag beinhaltete Zeitschrift "Der Notarzt" und zusätzliche regelmäßige Seminare und Tagungen der AGNNW.
Umfrage aus der Uni Leipzig zur Patientenverfügung im Notarztdienst
Kollegen der Uniklinik Leipzig haben eine Web-basierte Umfrage zur "Ethik in der Akutmedizin" erarbeitet. Die Umfrage wendet sich an Notärzte und dreht sich im Wesentlichen um den Umgang mit Patientenverfügungen. Dieser Problemkreis eröffnet sich im Notarzt-Alltag zunehmend häufig. Zwar hat die neue Gesetzgebung zur Patientenverfügung im vergangenen Jahr in einigen Punkten Klarheit verschafft, jedoch gilt diese Klarheit nicht für akute Entscheidungssituationen unter eingeschränktem Informationsstand. Wer sich an der Umfrage beteiligen möchte, kann dies unter dem Link
tun. Die Beantwortung nimmt weniger als 10 Minuten in Anspruch. Die Urheber der Umfrage versprechen, über die Ergebnisse zu informieren.
Geänderte Satzung der AGNNW in Kraft
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung anlässlich der Jahrestagung im September in Köln wurde eine Satzungsänderung beantragt und beschlossen. Mit dem Eintrag in das Vereinsregister ist seit dem 1. Dezember die neue Version der Satzung in Kraft. Grund für den Änderungsantrag des Vorstandes waren neue steuerliche Regelungen, denen zu Folge Reisekostenerstattung und Aufwandsentschädigungen an Mitglieder nicht möglich sind, wenn die Satzung dies nicht ausdrücklich erlaubt. Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements von Vorstand und Arbeitskreisen ist die Erstattung von Reisekosten (um diese handelt sich im Wesentlichen) unverzichtbar, zumal die aktiven Mitglieder aus allen Teilen NRWs stammen und nicht selten große Entfernungen überbrückt werden müssen. Aus dem gleichen Grund wurde auch die Bereitstellung einer notfallmedizinischen Fachzeitschrift zum satzungsgemäßen Ziel der AGNNW formuliert.
Im Verlauf der Mitgliederversammlung (Protokoll) wurde auch ein spontaner Vorschlag aus dem Plenum aufgegriffen, nämlich die Ausformulierung der beidgeschlechtlichen Bezeichnungen im Satzungstext. Nachdem Notärztinnen im richtigen Leben längst eine gleichberechtigte Rolle spielen, kommen jetzt auch im Satzungstext der AGNNW neben "Ärzten" auch "Ärztinnen" vor. Vorsitzende und andere Vorstandsmitglieder konnten auch bisher schon Frauen sein, aber die neue Satzung macht jetzt unzweifelhaft ernst: Frauen und Männer haben in der AGNNW auf allen Positionen den gleichen Stellenwert. Soweit wir recherchieren können, gibt es außer bei uns nur in der Satzung der AGMN in Mecklenburg-Vorpommern einen semantischen Hinweis auf eine Vorsitzende. In 76 Vorstandsfunktion in den 11 Länderarbeitsgemeinschaften sitzen aktuell nur 6 Frauen (eine davon übrigens auch bei der AGNNW). Vielleicht ist der Vorschlag zur Formulierungsänderung in unserer Satzung ein wichtiger Schritt, um diese Quote zu verbessern.
P. Gretenkort
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